Bauvermessung
1. Baugeometrische Beratung
- Beraten bei der Planung insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Genauigkeiten
- Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen
- Erstellen eines konzeptionellen Meßprogrammes
- Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
- Erarbeiten von Organisationsvorschlägen über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen der Objektvermessung
- Erstellen von Meßprogrammen für Bewegungs- und Deformationsvermessungen, einschließlich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung
2. Absteckung für die Bauausführung
- Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte, Hauptachsen oder Achskreuz) auf das bauseits erstellte Schnurgerüst oder direkt in die örtlichkeit
- Antragen von Höhenfestpunkten im Höhensystem der Planung (Bau-Null)
- Übergabe der Lage- und Höhenfestpunkte, der Hauptpunkte und der Absteckungsunterlagen
3. Bauausführungsvermessung
- Messungen zur Verdichtung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
- Messungen zur überprüfung und Sicherung von Festpunkten und Achspunkten
- Baubegleitende Absteckungen der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe
- Absteckung unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Verformungen
- Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen des zu erstellenden Objekts an konstruktiv bedeutsamen Punkten
- Prüfen der Maßgenauigkeit von Fertigteilen
- Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen
- Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandsplan
- Herstellen von Bestandsplänen
4. Vermessungstechnische überwachung der Bauausführung
- Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen
- Fertigen von Meßprotokollen
- Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objekts
- Prüfen der Mengenermittlungen
- Planen und Durchführen von langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen
- Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen