1. Baugeo­me­tri­sche Beratung

  • Beraten bei der Planung insbe­son­dere im Hinblick auf die erfor­der­li­chen Genauigkeiten
  • Erstellen von vermes­sungs­tech­ni­schen Leistungsbeschreibungen
  • Erstellen eines konzep­tio­nellen Meßprogrammes
  • Festlegen eines für alle Betei­ligten verbind­li­chen Maß-, Bezugs- und Benennungssystems
  • Erarbeiten von Organi­sa­ti­ons­vor­schlägen über Zustän­dig­keiten, Verant­wort­lich­keit und Schnitt­stellen der Objektvermessung
  • Erstellen von Meßpro­grammen für Bewegungs- und Defor­ma­ti­ons­ver­mes­sungen, einschließ­lich Vorgaben für die Baustelleneinrichtung

2. Abste­ckung für die Bauausführung

  • Übertragen der Projekt­geo­me­trie (Haupt­punkte, Haupt­achsen oder Achskreuz) auf das bauseits erstellte Schnur­ge­rüst oder direkt in die örtlichkeit
  • Antragen von Höhen­fest­punkten im Höhen­system der Planung (Bau-Null)
  • Übergabe der Lage- und Höhen­fest­punkte, der Haupt­punkte und der Absteckungsunterlagen

3. Bauaus­füh­rungs­ver­mes­sung

  • Messungen zur Verdich­tung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes
  • Messungen zur überprü­fung und Siche­rung von Festpunkten und Achspunkten
  • Baube­glei­tende Abste­ckungen der geome­trie­be­stim­menden Bauwerks­punkte nach Lage und Höhe
  • Abste­ckung unter Berück­sich­ti­gung von belas­tungs- und ferti­gungs­tech­ni­schen Verformungen
  • Messungen zur Erfas­sung von Bewegungen und Defor­ma­tionen des zu erstel­lenden Objekts an konstruktiv bedeut­samen Punkten
  • Prüfen der Maßge­nau­ig­keit von Fertigteilen
  • Stich­pro­ben­ar­tige Eigenüberwachungsmessungen
  • Fortlau­fende Bestands­er­fas­sung während der Bauaus­füh­rung als Grund­lage für den Bestandsplan
  • Herstellen von Bestandsplänen

4. Vermes­sungs­tech­ni­sche überwa­chung der Bauausführung

  • Kontrol­lieren der Bauaus­füh­rung durch stich­pro­ben­ar­tige Messungen an Schalungen und entste­henden Bauteilen
  • Fertigen von Meßprotokollen
  • Stich­pro­ben­ar­tige Bewegungs- und Defor­ma­ti­ons­mes­sungen an konstruktiv bedeut­samen Punkten des zu erstel­lenden Objekts
  • Prüfen der Mengenermittlungen
  • Planen und Durch­führen von langfris­tigen vermes­sungs­tech­ni­schen Objekt­über­wa­chungen im Rahmen der Ausfüh­rungs­kon­trolle bauli­cher Maßnahmen
  • Vermes­sungen für die Abnahme von Bauleistungen