Der ÖbVI ist kompe­tenter Partner in allen Fragen des Vermes­sungs­we­sens. Er ist ein mit öffent­li­chen Vermes­sungs­auf­gaben Belie­hener und zugleich freibe­ruf­lich tätiger Unter­nehmer. Damit kann er einer­seits hoheit­liche Vermes­sungen im Kataster durch­führen, Beurkun­dungen vornehmen und Beschei­ni­gungen ausstellen, anderer­seits privat­recht­liche, ingenieur­tech­ni­sche Vermes­sungen ausführen und dokumentieren.

Öffent­lich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieure können auch als Prüfsach­ver­stän­dige für Vermes­sungs­wesen im Sinne der Hessi­schen Bauord­nung nach der Hessi­schen Prüfbe­rech­tigten- und Prüfsach­ver­stän­di­gen­ver­ord­nung (HPPVO) zugelassen werden.

Bei der Wahrneh­mung der Aufgaben des öffent­li­chen Vermes­sungs­we­sens, insbe­son­dere in seiner Eigen­schaft als Siche­rungs­system für das Eigentum an Grund und Boden, ist ein beson­deres Maß an Verant­wor­tung gefor­dert. Neben den norma­tiven Festle­gungen im Hessi­schen Vermes­sungs- und Geoin­for­ma­ti­ons­ge­setz vom 06.09.2007 ist daher die Berufs­aus­übung des Öffent­lich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieurs mit allen Pflichten und Rechten auch in einem eigenen Gesetz geregelt (Hess. Gesetz über die Öffent­lich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieure vom 06.10.2010).

Die Tätig­keit als ÖbVI erfor­dert eine Zulas­sung durch das Hessi­sche Minis­te­rium für Wirtschaft, Verkehr und Landes­ent­wick­lung und setzt die persön­liche Eignung und ein sehr hohes fachli­ches Quali­täts­ni­veau voraus: Fachhoch­schul- oder Hochschul­stu­dium, Befähi­gung zum gehobenen oder höheren vermes­sungs­tech­ni­schen Dienst (2. Staats­examen), mehrjäh­rige Erfah­rung in der Ausfüh­rung von Katastervermessungen.

Die Berufs­aus­übung wird in regel­mä­ßigen Abständen durch die zustän­dige Fachauf­sichts­be­hörde (Hessi­sches Landesamt für Boden­ma­nage­ment und Geoin­for­ma­tion) überprüft.